Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Liegenschaften und anderen Vermögenswerten. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen und alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihm zusammenhängen.