Gestützt auf das durch den Regierungsrat des Kantons St. Gallen verliehene Wasserrecht Nr. Gr. 164, RRB vom 13.01.1987, Nr. 65 und der Erweiterung des Wasserrechts, RRB vom 23.10.1990, Nr. 1842 sowie die letztamtliche Verfügung des kantonalen Baudepartementes vom 23.05.2016, betreibt und unterhält die Genossenschaft die Wärmepumpenanlagen im Gebiet Unterrain in der Gemeinde Bad Ragaz.