die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder; die Förderung der Milchwirtschaft im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes (Milchproduktion und -verwertung); ebenfalls im Rahmen der Gesetzgebung, die Erhaltung einer hochstehenden Qualität der Milch sowie eines Preises, der dieser Qualität entspricht; die Verbesserung der Technik und Einführung rationeller Betriebs- und Verwertungsmethoden.