Bau und Betrieb der Wasserversorgung für das Dorf Ufhusen und die umliegenden Liegenschaften nach Massgabe der kantonalen Bodenverbesserungsverordnung (BVV) und des Kant. Wasserversorgungsgesetztes (WVG), in gemeinsamer Selbsthilfe und zu Gunsten ihrer Mitglieder, insbesondere Versorgung der Wasserbezüger mit einwandfreiem Trinkwasser, Unterstützung des Feuerlöschwesens der Einwohnergemeinde Ufhusen durch Abgabe von Wasser zu Löschzwecken und Abgabe des Wassers für anderweitigen Gebrauch; Erwerb oder Veräusserung von Grundstücken.