Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe, ihre Mitglieder mit Quellwasser zu versorgen. Sie kann Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder die damit im Zusammenhang stehen.