Die Genossenschaft bezweckt die Lieferung von einwandfreiem Trinkwasser der ihr gehörenden Quellen und Wasserversorgungsanlagen gemäss gesetzlichen Vorgaben und Ergiebigkeit der Quellen an alle Genossenschafter. Sie ist für den Betrieb und Unterhalt der Anlagen besorgt. Ferner kann sie Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.