Betrieb und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage Schülen in gemeinsamer Selbsthilfe zu Gunsten ihrer Mitglieder und Wasserbezüger; Versorgung ihrer Mitglieder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge mit Trink- und Brauchwasser; Unterhalt eines Hydrantennetzes zu Löschzwecken; Sorge für eine dauernd der Lebensmittelgesetzgebung entsprechende Qualität.