der Zweck der Genossenschaft richtet sich nach dem Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Wünnewil-Flamatt. Gemäss diesem Vertrag ist die Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt für die alleinige, entgeltliche Abgabe von Wasser in ihrem Versorgungsgebiet sowie für die Erstellung der notwendigen Leitungen und Anlagen zuständig.