Erhaltung des der Stiftung gewidmeten Hauses als schutzwürdiges Objekt. Errichtung eines Jugendzentrums als Treffpunkt der Jugend. Betrieb der Jugendherberge. Schaffung geeigneter Räume für die Freizeitbeschäftigung insbesondere der Jugend. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.