Die Genossenschaft bezweckt die Erhaltung der Siedlung in ihrer Gesamtanlage, sowie der äusseren Form und Gestaltung der Häuser; den Ankauf oder die Pacht von Land, den Bau oder Ankauf von Wohnhäusern, insbesondere von Einfamilienhäusern; die Förderung ideeller und materieller Interessen jeder Art der Genossenschaft; den genossenschaftlichen Wohnungsbau zu fördern, allfällig auch in Verbindung mit zweckverwandten Institutionen.