Hebung der Kultur, Sittlichkeit und Volksgesundheit, insbesondere durch Unterstützung von Friedensbestrebungen und Linderung von Kriegsfolgen sowie durch Förderung von Wissenschaft und Künsten, des Heimat-, Natur- und Tierschutzes; Förderung des Erziehungs- und Unterrichtswesens; die Zuwendungen sollen in der Hauptsache an solche schweizerische Institutionen und Werke fliessen, die im Kanton Luzern ihren Sitz haben oder dort tätig sind.