Betrieb des im Jahre 1947 käuflich erworbenen Ferienheims in Serneus-Dorf (Gemeinde Klosters); Betrieb wird auf gemeinnütziger Grundlage geführt; Durchführung von Ferienlager für die schulpflichtige Jugend des Schulkreises Winterthur-Seen in dem ihr gehörenden Ferienheim in Serneus; die restliche Zeit des Jahres kann das Haus für anderweitige Vermietungen zur Verfügung gestellt werden.