Führen von Unterhaltungsbetrieben und Handel mit Licht- und Tongeräten der Unterhaltungsindustrie. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Geschäften und Unternehmungen beteiligen sowie alle Transaktionen des Mobilienverkehrs tätigen und Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.