a) erholungsbedürftigen Schulkindern der Gemeinde Thalwil die Wohltat eines Aufenthaltes in gesunder Bergluft bei guter Kost sorgfältiger Aufsicht zu ermöglichen; b) in der Zeit, da das der Stiftung gehörende Ferienheim nicht zu vorbenanntem Zwecke benützt wird, in erster Linie Einwohnern von Thalwil, sodann weitern Gästen, die Möglichkeit eines billigen Ferienaufenthaltes zu gewähren.