Die Genossenschaft hat den Zweck, ihren Mitgliedern den bei Tod oder Gebrauchsunfähigkeit von versicherten Pferden entstandenen Schaden nach Massgabe der gegenwärtigen Statuten und Versicherungsbedingungen tragen zu helfen. Die Versicherung beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und dem Deckungsprinzip.