Aus den Zinsen des Stiftungskapitals sollen Beiträge ausgerichtet werden an Kinder schweizerischer Nationalität für welche infolge geistiger, psychischer oder körperlicher Invalidität, Krankheit oder Unfall besondere ärztlich oder heilpädagogisch allgemein anerkannte Auslagen entstehen, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind, und welche für die Eltern eine unverhältnismässig grosse Belastung bedeuten. Dabei sind in erster Linie die Bewohner der Berggemeinden zu berücksichtigen.