Bezweckt die Unterstützung gemeinnütziger Institutionen und ähnlicher Werke, welcher der Unterstützung würdig sind. Im Rahmen des Stiftungszweckes dürfen auch ausländische Institutionen und Werke bedacht werden. Bedacht werden können auch unterstützungsbedürftige und unterstützungswürdige Einzelpersonen.