Handel, sowie Übernahme von Vertretungen jeder Art; die Gesellschaft kann Handels- und Finanzgeschäfte jeder Art für eigene und fremde Rechnung durchführen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten, überbauen und veräussern, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, und sich an Gesellschaften jeder Art beteiligen oder solche erwerben.