Handelsregister Eintrag von Anzeiger-Genossenschaft Nidau ändern
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Domiziländerung
Zweck
Die Anzeiger-Genossenschaft Nidau bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe die Herausgabe eines amtlichen Publikationsorgan nach Art. 49b Gemeindegesetz unter dem Titel NIDAUER ANZEIGER für die im Anhang 1 genannten Gemeinden.