Handelsregister Eintrag von Esmeralda Familienstiftung ändern


Firmenname

Firmenname
Esmeralda Familienstiftung

Domiziländerung

Strasse
Strasse2
PLZ / Ort
 

Zweck

Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung und den Unterhalt von Mitgliedern der Familie des Stifters Thomas Buberl im Sinne von Art. 335 ZGB über Generationen hinweg. Destinatäre sind die direkten Nachkommen des Stifters (Kinder, Enkel sowie sämtliche weiteren Abkömmlinge in gerader Linie, einschliesslich zukünftiger Generationen). Die Stiftung kann insbesondere Leistungen erbringen in den Bereichen: a) Ausbildung und Weiterbildung: Übernahme von 100 % der Kosten (In- und Ausland) für betriebliche Erstausbildung, Hochschulstudium, weiterführende Studien (Master, Doktorat oder vergleichbare Abschlüsse), notwendige Fahrtkosten, sachlich gerechtfertigte Kosten für auswärtige Unterkunft am Ausbildungsort. b) Gesundheitsversorgung in Notfällen: Übernahme medizinisch notwendiger Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind und innerhalb von 12 Monaten CHF 5'000 übersteigen, einschliesslich Hilfsmittel sowie notwendiger Wohnungsanpassungen als Folge von Behinderung nach Krankheit oder Unfall. c) Unternehmensgründung oder (Teil-)Erwerb eines Unternehmens: Gewährung eines einmaligen Beitrags und/oder eines rückzahlbaren Darlehens zu marktgerechtem Zinssatz mit maximal 15 Jahren Laufzeit. d) Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Gewährung eines einmaligen Beitrags und/oder eines rückzahlbaren Darlehens zu marktgerechtem Zinssatz für dauernd selbst bewohntes Wohneigentum. Beiträge für den Erwerb von Zweit-Liegenschaften, Ferien-Liegenschaften oder Liegenschaften zum Vermieten sind ausgeschlossen. e) Einmalzahlung bei Heirat und Geburt eines Kindes. f) Unterstützung in besonderen Lebenslagen: In besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Situationen (wie z.B. Scheidung, Arbeitslosigkeit, Tod eines nahen Familienangehörigen) kann eine Überbrückungs-Unterstützung von maximal CHF 5'000 pro Monat während höchstens 12 Monaten gewährt werden. Die Stiftung ist ausdrücklich nicht auf die Gewährung dauerhafter oder systematischer Unterhaltsleistungen ausgerichtet, solange dies gesetzlich nicht zulässig ist. Leistungen erfolgen nur insoweit, als sie nach jeweils geltender Gesetzgebung und Rechtsprechung zulässig sind. Sollte der gesetzlich zulässige Umfang enger sein als die vorgängig beschriebenen Leistungen, ist der Zweck automatisch auf das gesetzlich zulässige Mass beschränkt.