Handelsregister Eintrag von Verein Internationaler Experten für Automobiltechnik und Strassenverkehr ING Automobile ändern
Firmenname
Firmenname
Verein Internationaler Experten für Automobiltechnik und Strassenverkehr ING Automobile
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Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der fachlichen, wissenschaftlichen und praktischen Zusammenarbeit von Fachpersonen im Bereich Automobiltechnik, Strassenverkehr und Verkehrssicherheit sowie der Schutz von Verkehrsteilnehmern. Der Verein verfolgt ideelle, nicht gewinnorientierte Zwecke. Der Verein unterstützt geschädigte Personen insbesondere: nach Verkehrsunfällen oder Fahrzeugkollisionen, bei unlauteren Praktiken im Fahrzeughandel (z.B. Täuschung über technischen Zustand, Manipulation technischer Daten, Verschweigen wesentlicher Mängel). Die Unterstützung erfolgt ausschliesslich durch: allgemeine technische, organisatorische und sachliche Informationen, Darstellung typischer Abläufe und möglicher Handlungsoptionen ohne Einzelfallprüfung, fachliche Einschätzung des technischen Zustands von Fahrzeugen, Vermittlung an geeignete, unabhängige Fachpersonen oder Institutionen. Der Verein erbringt keine individuelle rechtliche Beratung, keine anwaltlichen Dienstleistungen und keine rechtsverbindliche Vertretung. Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch: Schulungen, Seminare, Fachveranstaltungen und Konferenzen, Präventions- und Bildungsarbeit, Analyse-, Forschungs- und Expertentätigkeit, Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, Informations- und Publikationstätigkeit. Der Verein kann freiwillige Qualitätsbewertungen, Audits und Zertifizierungen von Unternehmen im Automobil- und Verkehrssektor durchführen. Der Verein kann Qualitätsstandards, Zertifikate, Gütezeichen und Empfehlungen vergeben und darüber öffentlich informieren, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und geltenden Gesetze. Der Verein kann untergeordnete wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sofern diese ausschliesslich der Verwirklichung des Vereinszweckes dienen. Der Verein kann im In- und Ausland Zweigstellen, Repräsentanzen oder andere organisatorische Einheiten errichten, soweit dies mit den anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
