Unterstützung von Werken christlicher Nächstenliebe, gemeinnützigen Institutionen und solchen für Kunst und Wissenschaft aus dem Ertrag, ausnahmsweise auch aus dem Kapitalbestand. Institutionen, die sich mit der Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche und für jugendliche und gefährdete Personen befassen, geniessen den Vorrang.