Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie der Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.