Sicherstellung bedarfsgerechter stationärer und tagesklinischer Psychiatrieversorgung, dezentrale ambulante Versorgung in Zusammenarbeit mit den frei praktizierenden Angehörigen der Gesundheitsberufe, Notfallversorgung bei psychischen Krankheiten, Aus- und Weiterbildung in den Berufen des Gesundheitswesens sowie Erfüllen weiterer Aufgaben, die mit Leistungsauftrag übertragen werden; kann Standorte für die Bereitstellung des Leistungsangebots festlegen.