Betrieb von Bergbahnanlagen wie Gondelbahnen, Sessellifte, Skilifte, ferner von Sportanlagen sowie Hotels, Restaurants, Kiosken und einer Skischule als Neben- bzw. Ergänzungsbetriebe der Bahnunternehmung; die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen.