Die Gesellschaft betreibt die Kulturenversicherung als gemeinnützige Aufgabe nach Massgabe der Bundesgesetzgebung über die private Versicherung und des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplanes. Mit- und Rückversicherungen sind ebenfalls möglich. Das Geschäftsgebiet sind die Schweiz und die Nachbarländer. Die Einführung anderer Versicherungsarten und die Ausdehnung der Versicherungen auf andere Länder ausserhalb des bezeichneten Geschäftsgebietes sind zulässig.