Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Beschaffung von Wohnungen und den Bau, Erwerb und die Vermietung von Wohnhäusern oder Wohnungen. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben und veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten und sich an Unternehmen oder Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen.