Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von Vermögen, insbesondere die Verwaltung und den Handel mit Immobilien, sowie die Übernahme von Managementaufgaben. Die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen sowie alle Geschäfte durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.