Betrieb von Rückkehrzentren
Publikationsdatum
12.08.2019
Beschreibung
Der Kanton Bern strukturiert seinen Asyl- und Flüchtlingsbereich neu. Die vom Regierungsrat verabschiedete Detailkonzeption sieht vor, dass abgewiesene, ausreisepflichtige Asylsuchende im Rahmen der Nothilfe in separaten Rückkehrzentren untergebracht werden. Diese Rückkehrzentren dienen der vorübergehenden Unterbringung der abgewiesenen Asylsuchenden bis zum Vollzug der Weisung, das heisst bis zur Ausreise aus der Schweiz. Das Amt für Migration und Personenstand sucht dazu eine Trägerschaft, welche die Rückkehrzentren betreibt und die Nothilfe ausrichtet. Der Auftrag wird für das gesamte Kantonsgebiet ausgeschrieben.
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern,
Amt für Migration und Personenstand
Eigerstrasse 73
3011 Bern
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