Betrieb der Meldestelle für Anlagen mit Kältemitteln
Publikationsdatum
02.07.2020
Beschreibung
Aufgabe ist der routinemässige Betrieb der Meldestelle von Anlagen mit Kältemitteln. Seit dem 1. Juli 2003 besteht für die Betreiber von Anlagen mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln eine Meldepflicht für solche Anlagen (Anhang 2.10 Ziffer 5.1 Absatz 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV). Die Aufgabe der Entgegennahme und Verwaltung der Meldungen (d.h. Festlegung einer Nummer für jede gemeldete Anlage gemäss Anhang 2.10 Ziffer 5.1 Absatz 5 ChemRRV, Führen einer Datenbank über die gemeldeten Anlagen, Information des BAFU und der Berechtigten) wurde ab 2005 einer Firma übertragen, welche seither eine Meldestelle für Anlagen mit Kältemitteln betreibt. Die Meldestelle nimmt aktuell etwa 15'000 – 18’000 Meldungen jährlich entgegen und die Datenbank der gemeldeten Anlagen umfasst mittlerweile über 146’000 Einträge.
Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien, CH-3003 Bern
Projekt Betrieb der Meldestelle für Anlagen mit Kältemitteln - WTO, bitte nicht öffnen.
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
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