(22154) 316 Kompetenzzentrum für epidemiologische Ausbruchsabklärungen (KEA) 2023-2028
Publikationsdatum
15.08.2022
Beschreibung
Gemäss Pflichtenheft.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gemäss Epidemiengesetz (EpG) für die Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten zuständig. Darin eingeschlossen ist bei Bedarf und in Absprache mit den Kantonen die Durchführung von epidemiologischen Abklärungen (Art. 15 EpG). Um solche Abklärungen im Ereignisfall zeitnah und effizient durchführen zu können, wird die Aufgabe zur Führung und Betrieb eines Kompetenzzentrums für epidemiologische Ausbruchsabklärungen (KEA) an eine Drittinstitution delegiert. Zu den Grundaufgaben des KEA gehören:
- Die Forschung und Entwicklung im Bereich epidemiologischer Ausbruchsabklärungen von übertragbaren Krankheiten – insbesondere von Studiendesign, Erhebungsinstrumenten, Analyse und Interpretation von Ausbruchsdaten – gemäss dem aktuellen Wissensstand voranzutreiben.
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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