Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2024-2027 im Beschaffungswesen


Publikations­datum
05.11.2025
Meldungs­nummer
20291-02
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Beschreibung

Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen zu allgemeinen Menschenrechtsfragen, um die Sorgfaltsprüfungsverfahren in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.

 

Aktivitäten

·        (Massnahme 2) Förderung der UNO-Leitprinzipien im Rahmen der Schweizer Wirtschaftsförderung. Dabei sollen:

o   die eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sensibilisiert werden unter anderem durch Schulungen und Orientierungshilfen;

o   und die an Handelsmissionen teilnehmenden Unternehmen durch den Erhalt von standardisierten Informationen über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien, zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten angehalten werden.

·        (Massnahme 3) Integration der Menschenrechte in die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Dabei sollen:

o   in Zusammenarbeit mit Rektoren der Schweizer Hochschulen, durch adressatengerechte Dokumentation und Präsentationen Studierende der Fachbereiche Management und Wirtschaft im Rahmen ihrer Ausbildung für die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte sensibilisiert werden;

o   der Privatsektor durch Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormenormen sensibilisiert werden;

o   Branchendialoge, vor allem mit prioritären Branchen, zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen gestärkt werden;

o   und Informationen über die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sowie über die Rolle von Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten an den Privatsektor vermittelt werden.

·        (Massnahme 6) Stärkere Berücksichtigung von Frauen und Kindern im Rahmen von Verfahren zur Sorgfaltsprüfung. Dabei soll:

o   die Erwartungen der Bundesverwaltungen, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen besonders berücksichtigt werden sollen, an die Unternehmen vermittelt und von diesen berücksichtigt werden.

·        (Massnahme 9 verstärkt) Unternehmen mit Nähe zum Bund dazu ermutigen, Verfahren zur menschenrechtskonformen Geschäftstätigkeit einzuführen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dabei sollen:

o   bundesnahe Unternehmen, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, von der Bundesverwaltung unterstützt und mit deren Verwaltungsräten zusammengearbeitet werden, um die Menschenrechtsanforderungen zu erörtern und die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern. 


 
Kontakt
SECO Staatssekretariat für Wirtschaft - Internationale Arbeitsfragen DAIN
Céline Brugger
Holzikofenweg 36
3003 Bern

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.




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