Sanierung Seewernstrasse Abschnitt 5 | Schränggigenstrasse bis Langenstegbrücke - Los 3, Ersatzneubau Brücke inkl. Strassenbau: Bauarbeiten


Publikations­datum
25.04.2026
Meldungs­nummer
36007-01
Art
Bau
Kanton
Schwyz
Arbeit
45000000: Bauarbeiten
Ausführungstermin
Der Auftrag erfolgt unter Vorbehalt einer rechtskräftigen Projektgenehmigung und dem bewilligten Kredit. Kann der Auftrag aufgrund vorgenannter Faktoren nicht ausgeführt werden, so kann der Unternehmer daraus keinen Anspruch gegenüber dem Bauherrn ableiten.
Beschreibung

Die bestehende Seewernstrasse sowie die Langensteg Brücke sind in einem schlechten baulichen Zustand und weisen eine ungenügende Infrastruktur für den Langsamverkehr sowie weitere Schwachstellen auf.


Trasse:

Das geometrische Normalprofil wurde gemäss SN 640 201 für den Begegnungsfall LKW/PW mit vp=60 km/h definiert. Die Fahrbahn ist daher mit zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr projektiert. Zudem befindet sich entlang der einen Strassenseite ein Gehweg.


Brückenbau:

Die Seewernstrasse führt mit der Langenstegbrücke im Bereich der Einmündung der Seeweren in die Muota über diese beiden Fliessgewässer. Die bestehende Brücke wird durch einen Ersatzneubau ersetzt, welcher an derselben Stelle gebaut wird. Der Neubau weist eine Länge von ca. 60 m auf und ist in der Brückenmitte einmal abgestützt. Die Breite der Brücke beträgt inklusive Randborde 9.00 m.


Stützmauer entlang der Seeweren:

Entlang der Seewernstrasse wird im Gebiet Alpenrösli für den Hochwasserschutz eine Stützmauer erstellt. Die neue Stützmauer wird auf eine Höhe von 445.14 m ü. M. gebaut. Die Kote von 445.14 m ü. M. entspricht dem HQ30 der Muota und soll bei einem Rückstau der Muota verhindern, dass die Strasse und die Liegenschaften beim Weiler Alpenrösli in Mitleidenschaft gezogen werden.


Stützmauer entlang Grundstück KTN 1879 Ingenbohl:

Die bestehende Stützmauer entlang vom Grundstück KTN 1879 Ingenbohl muss aufgrund der angepassten Strassenführung und der erforderlichen Aufschüttung ersetzt werden. Der Zustand der Mauer im Kopfbereich sowie die unbekannte Fundation lassen ein Aufbetonieren oder Ergänzen der Mauer nicht zu. Die Krone der Stützmauer folgt dem Strassenniveau. Daraus resultiert eine sichtbare Mauerhöhe von ca. 2.50m bis 4.10m. Die Stützmauer wird flach in die bestehende Muotaschotter-Schicht fundiert. Dazu sind lokal gegebenenfalls ein Materialersatz oder Tatzen erforderlich. Zur Erstellung der Mauer ist eine Böschungssicherung mit Spritzbeton und temporären ungespannten Ankern erforderlich. Die Anker verbleiben unter dem Strassenquerschnitt und liegen deutlich unterhalb der Werkleitungen.


Weitere Informationen sind den Submissionsunterlagen zu entnehmen.


 
Kontakt
Bezirk Schwyz | Abteilung Umwelt
Brüöl 7
6430 Schwyz

 

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