Simultanübersetzung der Grossratssessionen im Beschaffungswesen


Publikations­datum
25.03.2025
Meldungs­nummer
6846-02
Art
Dienstleistung
Kanton
Wallis
Beschreibung

1.     Ausgangslage

Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung gewählt, so am kommenden 2. März 2025. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt.

Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums.


Die Parlamentssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rates geleitet. Ein Mitglied des Grossen Rates, der das Wort wünscht, meldet sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Worterteilung erfolgt elektronisch und schaltet auf Knopfdruck das Mikrophon vor der Rednerin oder dem Redner ein. Die Abgeordneten können sich der deutschen oder französischen Sprache bedienen. Es kommt vor, dass Abgeordnete und Mitglieder des Staatsrates ihre Voten in beiden Sprachen abgeben.


Die Voten im Grossratssaal werden über Kopfhörer an die Abgeordneten und an die Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzer übertragen. Den Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzern stehen vier Arbeitsplätze in zwei vom Grossratssaal räumlich getrennten und mit einer grossen Glasscheibe versehenen Kabinen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Mikrofon und Kopfhörer ausgerüstet und sind derzeit an ein Bosch DCN NG angeschlossen.


Die Grossratsdebatten werden mittels Streaming sowohl auf der Internetsite des Grossen Rates als auch auf dem Fernsehsender Kanal 9 übertragen, wobei die Sprache (D/F) von den Ländereinstellungen des jeweiligen Browsers oder Netzwerks abhängt.


Die Grossratsdebatten werden durch Spracherkennung auf einem Video-Server gespeichert und anschliessend vom Parlamentsdienst mit den Sessions-Metadaten für die schriftliche Version des Grossratsbulletins ergänzt.


2.     Umfang

Simultan zu verdolmetschen sind sämtliche Voten im Saal während der Sessionen auf folgenden Übersetzungswegen:

Französisch-Deutsch Deutsch-Französisch


Der jährliche Sessionsplan wird vom Büro des Grossen Rates festgesetzt. Es kann nach Anhören des Staatsrates die eine oder andere im Plan vorgesehene Session streichen oder kürzen. Grundsätzlich tagt der Grosse Rat in den Monaten März, Mai, Juni, September, November und Dezember während drei ganzen Tagen und einem halben Tag innerhalb einer Kalenderwoche. Die letzte Session der Legislatur findet anstatt im März im Februar statt. Zu Beginn der Legislatur versammelt sich der Grosse Rat im April an einem Tag zur konstituierenden Session. Bis auf die März- und Maisessions, die am Montag beginnen, beginnt die Session am Dienstag. Der Nachmittag des zweiten Sessionstages ist für die Arbeit in den Kommissionen reserviert (keine Verdolmetschung). Die Sitzungen des Grossen Rates finden in der Regel vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In ausserordentlichen Fällen kann die Sitzung jeweils um bis zu zwei Stunden verlängern werden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat kurzfristig die Einberufung einer Nachtsession beschliesst.


Die Simultanübersetzung ist nach dem Gesagten in der Regel an 6 halben und 18 ganzen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer muss indes in der Lage sein, auf kurzfristig anberaumte Sitzungen zu reagieren. Der definitive und für beide Vertragsparteien verbindliche Sessionsplan wird dem Auftragnehmer erst 20 Tage vor Sessionsbeginn, nach der Vorbereitungssitzung des Büros des Grossen Rates, mitgeteilt.


Es ist zu berücksichtigen, dass die Simultanübersetzung auch ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates, z.B. für Konferenzen, Versammlungen und für Sitzungen beansprucht werden kann.


Die Honorarzahlungen erfolgen nach den Sessionen aufgrund einer detaillierten Abrechnung durch den Auftragnehmer.

 
Kontakt
Parlamentsdienst
Nicolas Sierro
Rue du Grand Pont 4
1950 Sion

 



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