Lieferung von Büromobiliar (Rahmenvertrag) im Beschaffungswesen
Die vorliegenden Ausschreibungsinhalte bilden den Rahmenvertrag. Die SAK wird eine entsprechende SAP-Bestellung (Limitbestellung) über den Zuschlagsbetrag an den Zuschlagsempfänger erstellen. Mit der Bestellbestätigung wird der Rahmenvertrag geschlossen.
Gegenstand des Rahmenvertrages
Der Auftraggeber St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die
- Planung
- Lieferung
- Montage sowie
- Reparaturen
von Mobiliar für ihre Verwaltungsräume an ihren Standorten abzuschliessen.
Der Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der SAK und dem Lieferanten und dient der fortlaufenden Beschaffung von:
- Büromobiliar
- Besprechungsraummobiliar
- Nebenraummobiliar
- den dazugehörigen Planungsleistungen.
- Planungsleistungen sind im Preis der Büromöbel inbegriffen. Es erfolgt keine separate Vergütung durch die SAK.
- Grundlage für den Leistungsumfang ist das Leistungsverzeichnis (Siehe Anhang A), das auf realistischen Schätzungen und Erfahrungswerten basiert.
- Die SAK plant, den im Leistungsverzeichnis angegebenen Umfang Büromobiliar zu beziehen, ist jedoch an keine festen Bezugsmengen gebunden/verpflichtet.
- Lieferungen und Leistungen sind an sämtlichen SAK-Standorten auszuführen, wobei der Standort St. Gallen den Schwerpunkt bildet.
Vertragsbestandteile
- Die vorliegenden Dokumente sind integraler Bestandteil des Rahmenvertrages und gelten in folgender Reihenfolge, insbesondere bei Wiedersprüchen
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) für Lieferverträge (Anhang B oder sak_aeb_liefervertraege_inkl_montagen.pdf)
- Rückfragen und Antworten zur Ausschreibung
- Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag
- individuelles Einzelangebot
- Angebot des Vertragspartners
- Bestimmungen des Obligationenrechts
Allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn diese in Angeboten oder Bestellbestätigungen standartmässig genannt werden.
Ziel des Rahmenvertrags
Ziel ist es, eine verlässliche Partnerin/einen verlässlichen Partner zu gewinnen, welche/r:
- den Auftraggeber bei der Gestaltung und Planung von Arbeitsumgebungen unterstützt,
- nachhaltiges Mobiliar mit hoher Qualität liefert,
- eine einheitliche, funktionale und ästhetische Gesamterscheinung sicherstellt,
- und kurzfristig auf neue Bedarfe reagieren kann.
Leistungsumfang des Rahmenvertrags
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung und Planung (inkl. Farb-/Materialkonzept, Layouts, Bemusterungen)
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Mobiliars
- Entsorgung oder Rücknahme alter Möbel (optional)
- Garantie-Leistungen, Service und Ersatzteile
- Dokumentation und Produktdatenpflege
Abrufe erfolgen nach Bedarf, auf Basis des Rahmenvertrags. Der Rahmenvertrag gilt für 5 Jahre.
Preise, Rabattierungen und Preisanpassungen
Die Preise und Rabattierungen für die eingegebenen Artikel und auch die Rabattierungen für die zusätzlichen Artikel (die CHF 50'000 Option) sind über die Vertragslaufzeit fix, jedoch sind Preisanpassungen über einen offiziellen, nachvollziehbaren Index (z.B. LIK) möglich.
Möbelkategorien / Beispielpositionen
- Arbeitstische (höhenverstellbar, ergonomisch, stabile Konstruktion)
- Bürodrehstühle und Besucherstühle (ergonomisch, mit verstellbarer Sitzhöhe und Rückenlehne, Rollen für harte Böden, DIN EN 1335-konform)
- Arbeitsplatzleuchten (energieeffizient, blendfrei, LED-Technologie, dimmbar)
Vertragsabschluss des Rahmenvertrages
Der Vertragsschluss erfolgt mit der Bestellung von Seiten SAK.
Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen per E-Mail, Abrechnung über die Limitbestellung unter Nennung der Bestellnummer.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt jeweils innert 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bei der SAK. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils erst nach vollständiger Lieferung der jeweiligen Bestellung.
Die Rechnungen sind an folgende Mailadresse mit der SAP-Bestellnummer im pdf Format zuzusenden:
kreditoren@sak.ch
Die SAK ist berechtigt, bei nicht mängelfreier Lieferung sowie bei Fehlen von den folgenden Dokumentationen die Zahlung bis zur mängelfreien Erbringung der bestellten Lieferung und/oder bis zum Erhalt der notwendigen Prüfprotokolle und Konformitätsunterlagen zurückzubehalten.
Lieferung und Lieferbedingungen
Die Lieferfrist beträgt maximal 12 Wochen. Die Einhaltung der Lieferfristen wird vom Vertragspartner garantiert. Die Lieferfrist für Einzelabrufe/Einzelbestellungen unter diesem Vertrag beginnt jeweils ab Eingang der Einzelbestellung zu laufen.
Die Lieferfrist ist ein Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist verpflichtet sich der Lieferant, dem Auftraggeber bis zur Lieferung der bestellten Ware ein gleichwertiges temporäres Mobiliar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Gefahrtragung und Gefahrenübergang
Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt erst, nachdem die Lieferung am Erfüllungsort sicher abgeladen, allfällige weitere vereinbarte Leistungen erfüllt, die SAK im Besitz aller definierten Dokumente ist, sowie die Lieferung und Leistung von der SAK abgenommen wurde.
Haftung und Gewährleistung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während 5 Jahren die Beschaffung von kompatiblem Ersatzmaterial und während 5 Jahren n ach offizieller schriftlicher Abkündigung der verwendeten Produkte, die Lieferung von Ersatzteilen und -materialien zu gewährleisten.
Versicherung
Der Versicherungsschutz durch eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung muss durchgehend aufrechterhalten werden.
Vadianstrasse 50
9001 St. Gallen
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.
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