IWB, Rohrleitungsbau Gas & Wasser bei Netzprojekten im Beschaffungswesen


Publikations­datum
22.08.2026
Meldungs­nummer
36746-03
Art
Bau
Kanton
Basel-Stadt
Beschreibung

Versorgungleitungsbau Wasser:


Wasser-Provisorien

Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Bauphase werden in einzelnen Projekten temporäre Wasseranschlüsse erstellt. Die Stammleitung des Provisoriums wird aus Polyethylen-Rohren ausgeführt und mittels Anbohrschellen vom bestehenden Wassernetz eingespeist.

Grundsätzlich erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und einem Schlauch. Kann die Anbindung auf Allmend nicht erfolgen, wird der Schlauch direkt am Wasserzähler angebunden. Die Wasserzähler sind in der Liegenschaft zu belassen und nach Möglichkeit nicht auszubauen.

Es sind ausschliesslich von der IWB bereitgestellte Schläuche mit gültiger SVGW- und KTW-Zulassung zu verwenden. Die Schläuche werden von der IWB kostenlos zur Verfügung gestellt, sind mindestens 24 Stunden vor deren Einbau zu bestellen und innerhalb von 48 Stunden zu verbauen, um den hygienischen Anforderungen zu entsprechen.

Die Polyethylen-Rohre für die Stammleitungen dürfen nicht wiederverwendet werden.

Das Provisorium ist nach Terminabsprache oder Aufforderung durch die IWB zeitnah zu demontieren und die Schläuche an IWB zurückzugeben.

Im Weiteren ist der Anhang D4 «18.1.12 Temporäre Wasseranschlüsse» zu beachten.

 

Versorgungsleitungsbau Wasser

Nachdem vorgängig sämtliche temporären Wasseranschlüsse (Provisorien) für die betroffenen Liegenschaften erstellt wurden, kann die zu ersetzende Versorgungsleitung ausser Betrieb genommen und vom Trinkwassernetz getrennt werden. Das netzseitige Rohrleitungsstück ist nach der Trennung fachgerecht mittels Kappe oder Zapfen zu verschliessen.

Anschliessend erfolgt die Verlegung der neuen Versorgungsleitung mit den dazugehörigen Armaturen.

Vor der Einbindung der neu verlegten Versorgungsleitung in das bestehende Trinkwassernetz ist eine Druckprüfung nach SVGW-Richtlinie W4 durchzuführen. Für die mikrobiologische Wasseruntersuchung ist die Leitung vorgängig gemäss den Vorgaben im BHB-Wasser fachgerecht zu spülen. Die Spülung ist mittels MID-Durchflussmessgerät zu erfassen und zu dokumentieren. Die entsprechenden Messwerte sind in einem Protokoll festzuhalten und der IWB zur Verfügung zu stellen.

Eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durch das IWB-Wasserlabor ist zwingend erforderlich. Das Wasserlabor wird nach Terminabsprache durch die IWB aufgeboten.

Nach erfolgreicher mikrobiologischer Wasseruntersuchung und der Freigabe durch die IWB-Montageleitung kann die neue Versorgungsleitung in das Trinkwassernetz eingebunden werden. Anschliessend sind die nicht zu sanierenden Anschlussleitungen vom Provisorium auf die neue Versorgungsleitung umzuhängen.

Stahl- und Gussleitungen mit Dimensionen ab DN 200, welche im Erdreich verbleiben, werden nach der Stilllegung durch die Tiefbauunternehmung verfüllt.

Hierfür sind an den Rohrenden Anschlussstücke erforderlich, die durch den Zuschlagsempfänger zu montieren sind. Die dafür notwendigen Bauteile (siehe Anhang C32) sind durch den Zuschlagsempfänger zu liefern und zu montieren.

Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D1-D14 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts.

 
Kontakt
IWB Industrielle Werke Basel
Margarethenstrasse 40
4002 Basel

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.





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