Mobile Entwerter IBIS IP: Fahrscheinentwerter
Ausgangslage:
Mit diesem RFI will die Schweizerische Post die Marktsituation in Bezug auf die nachgefragten Leistungen beurteilen können. Sie möchte insbesondere beurteilen können, ob am Markt wirtschaftlich und funktionell angemessene Alternativen zu den bisher bei PostAuto eingesetzten mobilen Entwerter existieren.
Der Auftraggeber geht mit diesem RFI gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft den Teilnehmern keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.
Dieser Request for Information (RFI) dient der Marktabklärung im Hinblick auf die geplante öffentliche Beschaffung von mobilen Entwerter.
Adressaten:
Eingeladen zur Teilnahme an diesem RFI sind daher insbesondere Unternehmen, die mobile Entwerter anbieten, welche mit dem eingesetzten System kompatibel sind (siehe Fragenkatalog).
Gegenstand des Auftrags:
Die Entwerter sind in den Fahrzeugen von PostAuto eingebaut und dienen den Fahrgästen zur Entwertung von Mehrfahrtenkarten.
Es gibt für diese Ablösung der mobilen Entwerter durch andere Lösungen bisher keinen konkreten Termin und bis auf Weiteres müssen die Fahrzeuge von Postauto weiterhin mit Entwerter ausgerüstet und der Betrieb sichergestellt werden.
Umfang des Auftrags:
Es wird von einem möglichen Bedarf von bis zu 1'350 Geräten bis ins Jahr 2035 ausgegangen.
Bei der angegebenen Menge handelt es sich um eine geschätzte Richtmenge.
Ziel:
Mit diesem RFI will der Auftraggeber die wesentlichen Eigenschaften der am Markt angebotenen Leistungen erfahren. Er will das spätere öffentliche Beschaffungsverfahren darauf ausrichten können und Kriterien formulieren können, die wirksam geeignete von weniger geeigneten Angeboten unterscheiden.
Vorgehen und Frist:
Die Adressaten sind eingeladen, die Fragen gemäss beiliegendem Fragenkatalog zu beantworten und das ausgefüllte Dokument bis zum 09.12.2025 per E-Mail an da@post.ch zu senden. Die Antwortenden sind frei, alle oder nur einen Teil der Fragen zu beantworten.
Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle / Vergabestelle für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben.
Unverbindlichkeit:
Dieser RFI ist für den Auftraggeber und die Antwortenden unverbindlich. Er ist keine Ausschreibung und die Antworten sind kein Angebot. Die Antwortenden bleiben frei, in einem allfälligen späteren Angebot von den Angaben im RFI abzuweichen oder auf ein Angebot zu verzichten. Der Auftraggeber bleibt frei, in einem späteren öffentlichen Beschaffungsverfahren andere Anforderungen aufzustellen oder auf eine Ausschreibung zu verzichten.
Keine Vorbefassung:
Die Teilnahme oder die Nichtteilnahme am RFI hat keinen Vorteil oder Nachteil in einem späteren öffentlichen Beschaffungsverfahren zur Folge. Die Teilnahme am RFI führt nicht zur Vorbefassung der Antwortenden.
Vertraulichkeit:
Die Antworten werden vertraulich behandelt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird eine Zusammenfassung der Antworten in den Ausschreibungsunterlagen eines allfällig späteren Beschaffungsverfahrens bekannt gegeben. Diese Zusammenfassung wird so verfasst, dass die Antwortenden nicht identifizierbar sind. Die Antwortenden können in ihren Antworten Informationen bezeichnen, die nicht in der Zusammenfassung erscheinen sollen, und der Auftraggeber wird dies berücksichtigen.
Fragen:
Die Einreichung und Beantwortung von Fragen erfolgt über das Simap Forum direkt unter simap.ch.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.
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