Gemeindestrasse G1-101 (CH) / Landesstrasse L44 (A), Widnau (CH) / Lustenau (A): Brücke Rhein Wiesenrain, Überbrückungsmassnahme: Bauarbeiten


Publikations­datum
15.09.2025
Meldungs­nummer
22875-01
Art
Bau
Kanton
St. Gallen
Arbeit
45000000: Bauarbeiten
Ausführungstermin
Baubeginn auf Brücke ab 23.03.2026 Bauarbeiten ohne KFZ-Verkehr (Phase 2) ab 07.04.2026 Verpflichtende Freigabe der Verkehrsfläche ab 22.05.2026 Bauende inkl. Räumung, Deinstallation, Rückgabe Flächen: 12.06.2026
Beschreibung

Zur Entlastung des 1912/13 erstellten Stahltragwerks über den Rhein werden die bestehenden Belagsaufbauten inkl. Konsolen, Randsteine, Schienen und Abdichtungsbahn entfernt. Diese Intervention stellt eine Überbrückungsmassnahme dar, um damit wieder eine zweispurige Verkehrsführung auf der Brücke zulassen zu können. Die Bauarbeiten finden etappiert und teilweise unter Verkehr statt. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse in der ersten Bauphase und zur Entfernung der Schienen ist der Einsatz von Kleingeräten und die Beihilfe von Hand erforderlich. Aufgrund der asbestfaserhaltigen Abdichtung müssen spezielle Sicherheitsmassnahmen und spezielle Auflagen beim Abbruch und bei der Abwasserreinigung berücksichtigt werden.


Als zukünftige Fahrbahnoberfläche wird eine bituminöse Oberflächenbehandlung (OB) der gereinigten Betonplatte ausgeführt. Die bestehenden Entwässerungsschächte bleiben erhalten, sind aber auf die neue Situation zu adaptieren (Höhenanpassung der Stahl-Schachtdeckel). Am Gehweg und in den Übergangsbereichen ist ein Aufbeton vorgesehen. Die seitlichen Fahrbahnabschlüsse werden mit verzinkten Stahlprofilen und Schutzblechen realisiert. An der Bauwerksunterseite müssen auf der schweizerischen Seite neue Entwässerungsleitungen an den bisher nicht angeschlossenen Schächten ausgeführt werden und an die bestehende Längsleitung angeschlossen werden.


Die gesamte Baustelle wird von der österreichischen Seite her bedient. Sämtliche Baustelleninstallationen und Lagerflächen befinden sich damit auf der österreichischen Seite, da die schweizerische Brückenseite vollständig in der Grundwasserschutzzone S2 liegt. Die Amtsvariante sieht vor, sämtliches Abbruchmaterial auf österreichischer Seite an einer bereits bewilligten Stelle zu deponieren. Um die Bauarbeiten realisieren zu können, ist vorgängig ein Arbeitsgerüst (Konsolgerüst) auszuführen, welches den Anforderungen hinsichtlich Umwelt-, Hochwasser- und Arbeitnehmerschutz entspricht.


Hauptkubaturen:

  • Abbruch Beläge ca. 380 m3
  • Mischabbruch (asbesthaltig) ca. 104 m3
  • Abbruch Beton ca. 124 m3
  • Abbruch Randsteine ca. 68 t
  • Instandsetzung Beton/Mörtel ca. 15 m3
  • Bit. Oberflächenbehandlung ca. 1'750 m2
  • Entwässerung ca. 80 m
  • Konsolgerüst ca. 500 m
 
Kontakt
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

 

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