11636 Bündelung Bushaltekanten BehiG, Bündel Nr. 1, Planerleistungen im Beschaffungswesen
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) fordert barrierefreien öffentlichen Verkehr. Das Projekt verbessert Mobilität, Inklusion und Nachhaltigkeit.
In diesem Zusammenhang erbringt der beauftragte Planer die Leistungen der Phasen 3 bis 5 gemäss SIA-Norm 103/2020 für die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung von rund 75 Bushaltekanten im Kanton Luzern. Die detaillierten Angaben zu den betreffenden Bushaltekanten werden anlässlich der Startsitzung bekannt gegeben.
Die terminlich rasche Umsetzung der Leistungen und somit die rasche Realisierung der Bushaltekanten ist ein zentrales Ziel des Auftrags. Entsprechend muss der Planer eine hohe Leistungsfähigkeit und Kapazität aufweisen können und innovative Ansätze zur speditiven Bearbeitung aufzeigen. Die Baumeisterarbeiten sollen in mehrere Pakete aufgeteilt werden. Die Baumeistersubmission für das erste Paket soll im April / Mai 2026 erfolgen mit dem Ziel, dass mit den Bauarbeiten im 3. Quartal 2026 begonnen werden kann. Bis Dezember 2028 sollen die rund 75 Bushaltekanten realisiert sein.
Arsenalstrasse 43
6010 Kriens 2 Sternmatt
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