Bedarfseinschätzungsstelle für Menschen mit Behinderung: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Die Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat einen Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) verabschiedet, der die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen durch ambulante Leistungen im Bereich Wohnen stärkt. Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Bedarfsermittlung. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung mit einem standardisierten Bedarfsermittlungsverfahren erfasst und basierend darauf ermittelt, welche Unterstützungsleistungen nötig sind.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine kompetente und leistungsfähige Anbieterin evaluiert werden, die als Bedarfseinschätzungsstelle die Bedarfsermittlungen bei Menschen mit Behinderungen im Kanton St.Gallen im Leistungszeitraum der Jahre 2027 bis 2031, mit optionaler Verlängerung bis zum Jahr 2036, durchführen wird. Die Stelle ist zuständig für Bedarfsmittlungen für den Bezug von ambulanten und stationären Betreuungsleistungen.
Die Bedarfseinschätzungsstelle übernimmt im Verfahren der Bedarfsermittlung eine zentrale Steuerungsfunktion. Sie prüft und plausibilisiert den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen, stellt den anerkannten Bedarf fest und beurteilt die nötigen Leistungen. Die eigentliche Bedarfsermittlung durch die Stelle erfolgt im kooperativen Dialog. Die abzuklärende Person steht im Fokus und steuert den Prozess mit. Dieser soll situativ gestaltet werden können – z.B. in Bezug auf die Dauer, involvierte Begleitpersonen/Peers und den Durchführungsort (bevorzugt in der individuellen Lebensumgebung).
Es werden zwei Grundleistungen vergeben:
GL01: Einmalige Aufbau- und Bereitsstellungsarbeiten (für den Aufbau der Bedarfseinschätzungsstelle)
GL02: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs und Abgabe von Empfehlungen zum Bedarf an Leistungen (einschliesslich Berücksichtigung mögliche Leistungen Dritter)
Der Gesetzesnachtrag untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum, weshalb im November 2026 eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Die Vergabe ist abhängig vom Ausgang dieser Abstimmung.
Silvan Stricker
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
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