Mobile Sirenen für den Bevölkerungsschutz im Beschaffungswesen


Publikations­datum
13.10.2025
Meldungs­nummer
444-02
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Beschreibung

Für eine zeitgemässe Alarmierung und Information der Bevölkerung und eine effiziente Führungs- und Einsatzkommunikation der Behörden und Organisation für Rettung und Sicherheit (BORS) ist der Einsatz von sicheren und hochverfügbaren Kommunikationssystemen ein zentraler Erfolgsfaktor. Kritische Systeme müssen auch bei Erdbeben, Blackout, Pandemie und Terrorattentaten weiter funktionieren.


Das BABS plant und realisiert Alarmierungs- und Telematik-Systeme, sorgt für das Betriebsmanagement und den Werterhalt und entwickelt die Systeme weiter. Es ist verantwortlich für die ständige Einsatz- und Betriebsbereitschaft der Systeme. Der Betrieb wird mit Bundes- und kantonalen Dienstleistern, sowie mit externen Partnern sichergestellt.


Die Alarmierung der Bevölkerung durch stationäre und mobile Sirenen bei Katastrophen und Notlagen sowie militärischen Ereignissen ist ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Mobile Sirenen werden in Gebieten eingesetzt, welche nicht durch stationäre Sirenen abgedeckt sind.


Das BABS ist neu zuständig für die Beschaffung von mobilen Sirenen. Für dieses Vorhaben wird ein Unternehmen gesucht, welches im Grundauftrag bis 2028 und als Option bis Ende 2034 die benötigten mobilen Sirenen in der vom BABS geforderten Qualität sowie über den Zeitraum verteilt liefern und reparieren kann. Es handelt sich um bis zu 2’500 Stück mobile Sirenen, welche die BABS Vorgaben erfüllen müssen.


Die Bestellung der 2’500 mobilen Sirenen erfolgt nicht auf einmal. Es werden verschiedene Mengeneinheiten abgerufen. Beispielsweise wird bei einer Bestellung bis zu 20 Stk. eine max. Lieferfrist von 6 Wochen ab Bestelleingang vorgegeben. Bei einer Bestellmenge von 21 bis 50 Stk. wird eine max. Lieferfrist von 12 Wochen ab Bestelleingang erwartet. Damit die oben erwähnte ständige Einsatzbereitschaft der mobilen Sirenen gewährleistet werden kann, ist auch bei Grenzschliessungen ein jederzeitiger Zugriff auf Ersatzmaterial unabdingbar. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Anbieter über eine Service-Stelle in der Schweiz verfügt, welche die Lieferung von Ersatzmaterial auch bei Grenzschliessungen gewährleisten kann. Weil es sich bei den mobilen Sirenen um Produkte mit langjährigem Einsatz handelt, wird für die mobilen Sirenen sowie deren Zubehör eine Garantiezeit von mind. 3 Jahren vorgegeben. Erwartet wird zudem, dass für die Ersatzteile eine Verfügbarkeit von mind. 15 Jahren nach Ende des Grundauftrags (Ende 2028) garantiert wird. Die vorliegende WTO Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt, da das BABS bis zum Ende der Vertragslaufzeit lediglich ein Sirenenmodell beschaffen wird, welches während dieser Zeit verfügbar sein muss.


Das BABS verlangt nach der Prüfung sämtlicher eingereichter Dokumente und nach der Evaluation der Zuschlagskriterien von den drei bestplatzierten Anbietenden unentgeltlich zwei Musterlieferungen des angebotenen mobilen Sirenenmodells. Das BABS unterzieht die Musterlieferungen beim Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) einer Produkteprüfung, ohne Anwesenheit der Anbieter. Sämtliche mobile Sirenen welche die Produkteprüfung gemäss den technischen Spezifikationen vollumfänglich erfolgreich bestanden haben, werden im Anschluss einer Verkehrssicherheitsprüfung unterzogen. Sollte es bei der Durchführung der Prüfung zu einer Beschädigung der mobilen Sirenen kommen, wird dieser Schaden vom BABS nicht vergütet.


Die mobile Sirene besteht aus einer Dacheinheit mit Lautsprecher und mit gelbem Blinklicht. Die Dacheinheit muss mit Magnet und Zusatzsicherungen auf dem Fahrzeug befestigt und im Strassenverkehr mit bis zu 80km/h eingesetzt werden können; die gesamte Dacheinheit darf das Gewicht von 10kg nicht übersteigen. Der nominale Schalldruckpegel bei Allgemeinem Alarm beträgt 112dB(A) bis 115dB(A) bei 2m Abstand zum Lautsprecher und einer horizontalen Schallausbreitung von 360°. Die mobile Sirene besteht weiter aus einer Sirenensteuerung, einem Mikrofon und den entsprechenden Kabeln. Diese Sirenensteuerung wird ab dem KFZ 12V Zigarettenanzünder gespiesen. Die maximale Stromaufnahme darf 10A bei allgemeinem Alarm und eingeschaltetem gelbem Blinklicht nicht überschreiten. Über den Lautsprecher müssen zusätzlich zum allgemeinen Alarm Sprachdurchsagen abgespielt werden können. Es muss eine direkte Sprachdurchsage über Mikrofon (rückkopplungsfrei bei voller Lautstärke) und AUX Quelle möglich sein. Weiter müssen Sprachdurchsagen ab Mikrofon und AUX Quelle aufgezeichnet und das aufgezeichnete Signal in Endlosschleife wiedergegeben werden können. Das Set der mobilen Sirene wird komplettiert durch eine entsprechende Transportbox und einer Dokumentation in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Die voll beladene Transportbox darf das Gewicht von 25kg nicht übersteigen und muss sämtliche Teile sicher lagern und für den Postversand der gesamten mobilen Sirene geeignet sein. Das BABS legt grossen Wert darauf, dass die mobile Sirene einfach und intuitiv ohne vorgängige Schulung zu bedienen ist. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Anforderungen aus dem Technischen Pflichtenheft 23 (TPH-23) abgelöst. Bestehende mobile Sirenen dürfen weiter betrieben werden. Da die Lieferung der mobilen Sirenen in die Kantone der ganzen Schweiz erfolgt, werden auch schriftliche Anfragen für Reparaturaufträge oder Ersatzteilbestellungen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Anbieter eine Service-Stelle erwartet, welche die schriftlichen Anfragen während der Servicezeit Werktags zwischen 08.00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 17:00 Uhr in der jeweiligen Landessprache beantwortet, in der die Anfragen gestellt wurden.

 
Kontakt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Ressourcen, Fachbereich Beschaffung
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.




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