Beschaffung von Mittel-Kommunalgeräteträgern / Subm. Nr.: 2024-65: Nutzfahrzeuge
ERZ Stadtreinigung reinigt den gesamten öffentlichen Grund der Stadt Zürich und führt den
Winterdienst aus. Hierzu setzt die Stadtreinigung nebst 12 Klein-Kommunalgeräteträger auch
4 Mittel-Kommunalgeräteträger ein.
Oberste Priorität für diese Fahrzeuge ist der zuverlässige Einsatz im Winterdienst, um die
Betriebstauglichkeit des Strassen- und Wegnetzes bei winterlichen Verhältnissen sicher zu
stellen und aufrecht zu erhalten. Die zweite Priorität liegt in der Durchführung der
Laubreinigung.
Zur Wahrnehmung dieser unterschiedlichen Aufgaben sind die Mittel-Kommunalgeräteträger
mittels eines Wechselsystems umrüstbar. Für den Winterdienst werden sie mit einem
Feuchtsalzstreuer und einem Schneepflug ausgerüstet und für Reinigungsarbeiten werden sie
mit einem Laubsaugvorrichtung und Laubcontainer ausgestattet.
Die Wartung und der Unterhalt der Fahrzeuge sowie ihrer Aufbauten erfolgen in der ERZ
eigenen Kommunalwerkstatt.
ERZ beabsichtigt, in den kommenden zwei Jahren vier neue Mittel-Kommunalgeräteträger zu
beschaffen und damit die bestehenden Fahrzeuge zu ersetzen. Neben der Lieferung der
Fahrzeuge sind sämtliche damit verbundenen Nebenleistungen zu erbringen, wie im
detaillierten Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung (Teil D, D1.1-LV) definiert.
Der Auftrag umfasst zudem die Bereitstellung von Serviceteilen (geplante Servicekosten) für
Fahrzeuge und Aufbauten über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Lieferung von
Ersatzteilen (ungeplante Ersatzteilkosten) über zehn Jahre. Die dafür kalkulierten Beträge
basieren auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und wurden als Durchschnittswerte festgelegt.
Sowohl der Bezug von Serviceteilen als auch Ersatzteilen erfolgt lediglich optional und die
Anbietende hat keinen Anspruch auf Abnahme. Die Aktivierung der Optionen steht im
alleinigen Ermessen von ERZ. Die Optionen sind somit lediglich optionaler
Leistungsgegenstand. Die angegebenen Mengen für die voraussichtliche Lieferung von
Ersatzteilen stellen keine verbindlichen Zusagen dar. Die Parteien anerkennen jedoch
ausdrücklich, dass mit Abschluss des Ersatzteilvertrags ein Kostendach von maximal CHF
20'000.– (exkl. MwSt.) pro Fahrzeug und Jahr gilt.
Hagenholzstrasse 110
8050 Zürich
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