Bure – Waffenplatz / Unterhalt 2020: Oberbauarbeiten, ausser Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen


Publikations­datum
13.02.2026
Meldungs­nummer
29979-01
Art
Bau
Kanton
Bern
Arbeit
45222000: Oberbauarbeiten, ausser Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
Ort der Auftragserfüllung
2915 Bure, JU, Schweiz
Ausführungstermin
Die Termine für die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen sind in den Besonderen Bedingungen festgelegt. Der Unternehmer hat sich strikt an diese festgelegten Bauzeiten zu halten. Alle Arbeiten müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Beschreibung

Die in diesem Dossier enthaltenen Arbeiten umfassen:

  • Instandsetzung der Ringbahn (bestehend aus Betonplatten mit einer Länge von 5 m x 8 m und einer Breite von 4 m aus Asphaltbelag) auf einer Länge von 2,5 km, um ihre Lebensdauer zu verlängern, die Verstärkung der Längs- und Querfugen (Einbau von Geogittern) und den Einbau von zwei Asphaltschichten (9 cm Kaltasphalt und 4 cm AC11 S). Die Instandsetzung der Ringstraße erfordert eine Erhöhung derselben. Daher müssen auch mehrere Deponien und Kammern auf das neue Niveau angehoben werden – Maßnahme 20.
  • Einige Deponien entlang der Ringbahn sind in schlechtem Zustand und müssen erneuert werden. Einige wurden bereits im Rahmen einer früheren Ausschreibung ersetzt. Die noch zu ersetzenden Deponien befinden sich in Sektor 9, der im Rahmen dieser Ausschreibung saniert wird – Maßnahme 4.
  • Punktuelle Sanierung der Querfugen auf der Ringstraße (in den nicht sanierten Abschnitten) durch Fräsen der Betonplatten, Verlegen eines Geogitters und Aufbringen von zwei Schichten Asphaltbelag (AC T 16 S und AC 11 S) – Maßnahme 19 und 24
  • Instandsetzung des Seitenstreifens zwischen der Ringbahn und der Begrenzungsmauer zwischen km 3,12 und 3,37, um einen besseren Abfluss des Oberflächenwassers zu ermöglichen. – Maßnahme 21
  • Aufbringen von Asphaltbelag an Kreuzungen (stark frequentierte Bereiche) von Schotterwegen zum Schutz des Oberbaus vor wiederkehrenden Beschädigungen (Spurrillen) – Maßnahmen 6, 9, 10, 12, 13, 14, 17 und 18.
  • Anlage von Asphaltrinnen auf Schotterwegen, um den Abfluss von Oberflächenwasser zu ermöglichen, sowie von Kiesfängen – Maßnahmen 7, 8, 11.


 
Kontakt
armasuisse Immobilien
Guisanplatz 1
3003 Bern

 

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