AV-Anlagen: Lieferung, Implementierung und Services (Rahmenverträge): Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte
Die BFH beschafft bis zu fünf Rahmenverträge für die Bereitstellung von Audio-/Video-Anlagen (AV-Anlagen) und damit verbundene AV-Dienstleistungen für den Zeitraum von 1.1.2027 bis 31.12.2032 mit Verlängerungsmöglichkeit bis 2037.
Unter AV-Anlagen wird die Ausstattung von Räumen mit fest installierten oder mobilen Gerätekombinationen für die Präsentation von Inhalten, die Durchführung von Vor-Ort- oder hybriden Lehrveranstaltungen und Sitzungen inkl. Aufnahme und Wiedergabe von Ton- und Bildinhalten verstanden. Dazu gehören auch die Vernetzung von Geräten und Räumen (AV-over-IP) untereinander und der Anschluss der Anlagen an den von der BFH bereitgestellten Internet-Uplink.
Unter AV-Dienstleistungen fallen hauptsächlich, aber nicht abschliessend:
- Projektleistungen: Kauf, Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme von AV-Anlagen inkl. deren Vernetzung sowie deren Anpassung an geänderte Bedürfnisse
- Betriebsleistungen: Überwachung, Wartung, Störungsbehebung und Benutzerunterstützung (2nd Level Support, Vor-Ort-Unterstützung auf Bestellung) für die bereitgestellten Anlagen
Die Vergabe von konkreten Aufträgen erfolgt in der Regel im Minitender-Verfahren unter den Rahmenvertragsinhabern, jeweils bei der Neuausstattung von Gebäuden resp. bei der umfassenden Erneuerung bestehender Anlagen.
Ein erstes Minitender-Verfahren für die Vergabe von mehreren Losen für den Campus Biel-Bienne (Eröffnung Sommer 2028) wird voraussichtlich noch 2026 starten (geplanter Zeitplan und Umfang: siehe Beilage).
Nicht Teil der Rahmenverträge sind insbesondere AV-Planungsleistungen (separater Rahmenvertrag), 1st-Level-Support und Leistungen im Zusammenhang mit bereits in Betrieb stehenden Anlagen bis zu deren umfassender Erneuerung (Lifecycle).
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