(26048) 805 Prüfstelle Rückerstattung Netzzuschlag: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Endverbraucher, die eine Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen möchten, müssen gemäss Art. 42 der Energieverordnung (EnV) ihr Gesuch spätestens sechs Monate nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesamt für Energie (BFE) einreichen. Das Gesuch muss bestimmte Nachweise enthalten, darunter die Bruttowertschöpfung des letzten Geschäftsjahres, den Bericht der Revisionsstelle, die Elektrizitätskosten sowie die bezogene Strommenge und den dafür gezahlten Netzzuschlag.
Ab dem 1. Januar 2027 sucht das BFE Anbieter, die die eingereichten Gesuche und Nachweise der Endverbraucher innerhalb eines Monats während der gesamten Vertragsdauer prüfen.
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
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