(26001) 614 Travelcard Bund: Bankdienstleistungen


Publikations­datum
11.02.2026
Meldungs­nummer
27112-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Arbeit
66110000: Bankdienstleistungen
Ausführungstermin
01.01.2027 – 31.12.2031 für den Grundauftrag 01.01.2032 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung 01.01.2027 – 31.12.2034 für die Mengenoption
Beschreibung

Seit 2012 wird in der Bundesverwaltung für die Begleichung von Reisekosten und weiterer Spesen die Travelcard Bund (TCB) genutzt. Die Dienstleistung im Bereich Bewirtschaftung von Kreditkarten wurde bereits zweimal öffentlich ausgeschrieben. Der Vertrag endet 2026, weshalb eine neue Ausschreibung zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen notwendig ist.


Für die Spesenabrechnung steht in der Bundesverwaltung eine einheitliche Lösung («Dienstreisen und Spesen» SAP Concur) zur Verfügung. Die Bewirtschaftung erfolgt nach den etablierten Prozessen und Regeln. D.h., dass der Eingangskanal (TCB-Schnittstelle) der heutigen Lösung entsprechen muss. Zurzeit sind rund 8‘500 dieser Karten im Einsatz (Stand Ende September 2025). In Zusammenarbeit mit den Departementen wird der Einsatzbereich der TCB laufend erweitert und der Prozess rund um die Abrechnung verbessert. Die Verarbeitung der Spesenabrechnungen in der Bundesverwaltung hat einen hohen Grad an Standardisierung erreicht:

  • Es bestehen einheitliche Spesenprozesse von der Planung, Antragstellung und Bewilligung, über die Datenerfassung bis und mit der Abrechnung und Auswertung für die Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung sowie die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung ohne eigene Rechnung.
  • Es existiert eine einheitliche IT-Lösung in SAP, in welche die Kreditkartenzahlungen via TCB-Schnittstelle automatisch einfliessen.
  • Per 1. Januar 2017 wurde für die Verwendung der TCB im Ausland eine rechtliche Grundlage geschaffen. Gemäss Art. 48 Abs.1bis der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) sind Auslagen bei Dienstreisen im Ausland mit der TCB zu bezahlen.
  • Auch ist die Begleichung weiterer Reisekosten (Inland) sowie anderer Spesen mit der TCB vorzunehmen.
  • Zusätzlich wird die Einkaufskarte/Firmenkreditkarte für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BVerw. tritt als Käuferin auf) eingesetzt. Das Einsatzgebiet dieser Karten beschränkt sich vorwiegend auf dienstliche Bestellungen via Internet. Die Bewirtschaftung und der Prozess erfolgt getrennt von der Spesenlösung TCB.


Die letzten drei Punkte sind Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.


Mengengerüst:

  • Grundauftrag: 8‘000 persönliche TCB und 250 Einkaufkarten;
  • Mengenoption: zusätzlich 3‘000 persönliche TCB und 200 Einkaufkarten.
 
Kontakt
Eidgenössisches Personalamt EPA
Personalwirtschaft und Budgetierung
Eigerstrasse 71
3003 Bern

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.




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