Markterkundung zur Beschaffung von anrechenbaren Einsparnachweisen gemäss Art. 46b Energiegesetz (EnG): Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Ab 2026 sind Elektrizitätslieferanten verpflichtet, jährlich steigende Stromeinsparungen zu erzielen. Die Erfüllung dieser Vorgaben erfolgt unter anderem durch Effizienzmassnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern sowie durch Einsparnachweise.
Mit diesem Request for Information (RFI) soll der Markt hinsichtlich verfügbarer Modelle, Angebote und möglicher Beschaffungsformen für Einsparnachweise abgeklärt werden. Die gewonnenen Informationen können der Vorbereitung einer allfälligen späteren Beschaffung dienen.
Untere Schöntalstrasse 12
8406 Winterthur
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