Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+): Dienstleistungen im Umweltschutz


Publikations­datum
06.08.2025
Meldungs­nummer
20911-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Arbeit
90700000: Dienstleistungen im Umweltschutz
Ort der Auftragserfüllung
3003 Bern, BE, Schweiz
Ausführungstermin
Grundauftrag: 01.01.2026 - 31.12.2029 Option 1: Verlängerung 01.01.2030 - 31.12.2031 Option 2: Verlängerung 01.01.2032 - 31.12.2033 Option 3: Schwerpunktberichte
Beschreibung

Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art. 13 und 14 USG). Wenn für einen Schadstoff keine IGW bestehen, gelten die Immissionen als übermässig, wenn sie Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden und die Bevölkerung in ihren Wohlbefinden erheblich stören (Art. 2 Abs. 5 LRV). Die Behörde muss beurteilen, ob die ermittelten Immissionen übermässig sind (Art. 30 LRV).

Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) zu stellen. So ist die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2025-2028 des BAFU (Schwerpunkt II – Immissionsschutz, Forschungsbereich 8 Luft, prioritäre Forschungsthemen: Bewertung von Immissionsgrenzwerten und kritischen Belastungswerten zum Schutz von Mensch und Umwelt; Untersuchung chronischer Wirkungen durch Luftschadstoffe und des gesundheitlichen Nutzens abnehmender Belastung; Bewertung des Gesundheitsrisikos aufgrund von Kombinationswirkungen verschiedener Luftschadstoffe, inklusive Feinstaubkomponenten, Ozon und Bioaerosolen; Interaktionen von klima- und luftschadstoffbedingten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme).

Um den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen und aktuelle Fragestellungen über Gesundheitsauswirkungen zu untersuchen, vergibt das BAFU den Auftrag, die wissenschaftliche Literatur laufend zu sichten, zu sammeln, zu kommentieren und zusammenfassend zu beurteilen.

Die Dokumentations- und Informationsstelle soll in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden.


Das Pflichtenheft dient als Grundlage für die Offertstellung.

 
Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
Projekt «LUDOK» - WTO, bitte nicht öffnen
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern

 

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