Lieferung eines Rüstfahrzeuges Kat. 3: Feuerwehrfahrzeuge
Die Feuerwehr Region Uzwil beschafft einen neuen Rüstwagen (Kategorie 3) als Ersatz für einen bestehendes Rüstfahrzeug (Kategorie 2), MAN 19.364, Jahrgang 2003. Das Rüstfahrzeug dient insbesondere der technischen Hilfeleistung, der Strassenrettung, der Rettung und Bergung von Personen, der Bewältigung von Unwetterschäden sowie weiteren Hilfeleistungseinsätzen im gesamten Einsatzgebiet der Feuerwehr Region Uzwil.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines einsatzbereiten Rüstfahrzeuges bestehend aus Fahrgestell, Fahrerhaus, feuerwehrtechnischem Aufbau, elektrischen und elektronischen Anlagen, Beladungs- und Lagersystemen, Hebebühne, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie der gemäss Pflichtenheft geforderten Fahrzeugausrüstung. Das Rüstfahrzeug ist für eine Besatzung von sechs Personen auszulegen und als Fahrzeug der Kategorie RW 3 mit Strassenrettungsaufgabe zu konzipieren.
Die Lieferung umfasst sämtliche für den bestimmungsgemässen Betrieb erforderlichen Leistungen, insbesondere Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Zulassung, Dokumentation, Instruktion des Bedienpersonals sowie die Durchführung der notwendigen Abnahmen. Das mobile Material der Feuerwehr wird durch die Auftraggeberin bereitgestellt; der Aufbau ist gemäss den Vorgaben des Pflichtenhefts und des Beladungskonzepts für die Aufnahme dieses Materials auszulegen.
Massgebend für den Leistungsumfang sind die Ausschreibungsunterlagen und das Pflichtenheft. Die darin definierten Anforderungen stellen die Mindestanforderungen an das anzubietende Fahrzeug dar.
Die Anbieter haben ein betriebsbereites, den geltenden schweizerischen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechendes Fahrzeug anzubieten. Das Fahrzeug muss insbesondere den einschlägigen feuerwehrtechnischen Anforderungen, den geltenden ASTRA-Vorschriften, den relevanten EN-Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Variantenangebote sind zulässig, sofern sämtliche definierten Mindestanforderungen erfüllt werden und die Gleichwertigkeit nachvollziehbar dokumentiert wird.
Teilangebote sind nicht zulässig.
Die Beschaffung erfolgt als Gesamtvergabe. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Die Vergabe erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Zuschlagskriterien.
Ein Rückkaufsangebot des bestehenden Rüstfahrzeuges ist erwünscht, aber nicht Bestandteil der Beurteilungskriterien.
Ignaz Niedermann
Bienenstrasse 35
9244 Niederuzwil
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