Erneuerung von Schutzraumkomponenten: Bauinstallationsarbeiten
Schutzraumkomponenten, welche 40 Jahre und älter sind, erfüllen die Mindestanforderungen an den Schutz der Personen nicht mehr. Sie müssen deshalb erneuert werden. Die Datengrundlage, ob ein Schutzraum erneuert werden muss, ist die Erhebung der Periodischen Schutzraumkontrolle (PSK). Die Ausschreibung und Vergabe der Schutzraumerneuerung erfolgt durch die politische Gemeinde, die Kosten gestützt auf Art. 62, Abs 3 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes (SR; 520.1) aus der Kantonal verwalteten Spezialfinanzierung "Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten" finanziert.
Ersatz der Belüftungskomponenten (VA mit Filter, ÜV / ESV, Dichtungen), sowie den Umbau von grösseren Schutzräumen, welche nach den Technischen Weisungen über den Schutzraumbau 1966 gebaut worden sind, im Rahmen eines TWE-Projekts. Die Komponenten müssen montiert und in Betrieb genommen werden. Die bestehenden Bauteile müssen fachgerecht entsorgt werden. In der Kostenaufstellung müssen sämtliche Kosten inklusive der bauseits anfallenden Aufwendungen u.a. administrativer Aufwand aufgelistet sein.
Michael Binder
Wilenstrasse 41
9532 Rickenbach
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